Zum 31.12.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Diese beschäftigt sich mit der Anwendung ionisierender Strahlung. Im Artikel 4 geht es dann erstmals um die Anwendung sogenannter nichtionisierender Strahlen und Wellen am Menschen, wie z.B. Laser und dem weit harmloseren Ultraschall. Gegenstand ist die Anwendung des Ultraschalls zu kosmetischen und nicht-medizinischen Zwecken im Rahmen gewerblicher und sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen.
Der konkrete Wortlaut des § 10 lautet allerdings: Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person. Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden. Dazu ist von Seiten der DEGUM folgendes festzustellen: Die Durchführung des diagnostischen Ultraschalls in Deutschland ist durch einen Arztvorbehalt gekennzeichnet, das heißt, es wird immer nur ein Ultraschall zu medizinischen Zwecken durchgeführt. Dem entspricht bereits eine Stellungnahme der DEGUM, die im Jahr 2012 im Deutschen Ärzteblatt publiziert wurde. In der Begründung zu § 10 wird der medizinisch indizierte Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien einschließlich aller eventuell zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchungen ausdrücklich vom Verbot ausgenommen und nur das sogenannte „Baby-Fernsehen“, bei dem Ultraschall des Feten im Sinne einer Eventveranstaltung eingesetzt wird, erwähnt. Fachlich betrachtet, werden beide Untersuchungen mit den gleichen Ultraschallgeräten durchgeführt, so dass sich die Frage stellt - wo ist der Unterschied? Dieser Paragraph setzt unbegründet eine Methode unter einen gesundheitsgefährdenden Generalverdacht, der durch keine einzige Studie erhärtet werden kann.
Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme des Vorstandes:
Für den Vorstand der DEGUM: PD Dr. med. K.-S. Heling, Prof. Dr. med. P. Kozlowski u. H. Dudwiesus Berlin, den 27. Februar 2019
Über die DEGUM:
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bietet ein Forum für den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Sie vereint rund 10 000 Ärzte verschiedener Fachgebiete, medizinische Assistenten, Naturwissenschaftler und Techniker. Ultraschalldiagnostik ist heute das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren in der Medizin. Ultraschallanwendern bescheinigt die DEGUM eine entsprechende Qualifikation mit einem Zertifikat der Stufen I bis III. DEGUM zertifizierte Ärzte finden Patienten im Internet unter: www.degum.de