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Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten - Termine bitte erst nach 14 Tagen


Wir bitten Sie die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zu befolgen und Termine frühestens nach 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr aus Ihrem Urlaub in unserer Praxis zu vereinbaren, wenn Sie kein negatives Testergebnis vorlegen können:


"Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Auf Anordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn tritt am 8. August zusätzlich eine Verordnung zur Testpflicht in Kraft. Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben."



Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.



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